Allgemeine Geschäftsbedingungen Lasershow-Austria

Stand 2023-04

  • Allgemeines
    Die nachstehenden Bedingungen gelten für alle Angebote und alle Vertragsabschlüsse, einschließlich Beratung und sonstige vertragliche Leistungen. Jedes Angebot des Auftragnehmers ist freibleibend und unverbindlich. Sämtliche Dienstleistungen und Vergütungen werden im Angebot festgehalten. Abweichungen – auch aufgrund abweichender allgemeiner Geschäftsbedingungen des Vertragspartners- haben keine Gültigkeit, es sei denn, sie sind ausdrücklich und schriftlich anerkannt. Anderslautende Bedingungen, die die Bestellung des Kunden enthält, sind durch die nachstehenden Bedingungen aufgehoben. Irrtümer, Tippfehler und Preisänderungen (sowohl im gesamten Onlineangebot als auch bei schriftlichen Aussendungen) sind ausdrücklich vorbehalten.
  • Vertragsabschluss
    Erteilt der Kunde dem Auftragnehmer einen Auftrag, so ist er an diesen zwei Wochen ab dessen Zugang gebunden. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Auftrags durch den Auftragsnehmer zustande. Die Annahme hat mündlich, oder in Schriftform (z.B. durch Auftragsbestätigung) zu erfolgen, es sei denn, dass der Auftragsnehmer zweifelsfrei zu erkennen gibt (z.B. durch Tätigwerden aufgrund des Auftrages), dass Auftragsnehmer den Auftrag annimmt. Änderungen oder Abweichungen einzelner Leistungen von dem vereinbarten Inhalt des Vertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden, teilt der Auftragsnehmer dem Auftraggeber unverzüglich mit. Soweit durch die Veränderungen der vereinbarte Inhalt des Vertrages nicht oder nur unwesentlich berührt wird, steht – aufgrund dieser Abweichungen – dem Auftraggeber kein Kündigungsrecht zu. Der Auftragsnehmer ist berechtigt, in Abstimmung mit dem Auftraggeber, Teile des Veranstaltungsablaufes in Abweichung vom vereinbarten Ablauf zu verändern.
    Wird vom Kunden zusätzliches Material gefordert, wird dieses in Rechnung gestellt. Wenn zusätzliche Transporte notwendig werden, werden auch diese verrechnet. Für nachträgliche Änderungen ist kein schriftlicher Abschluss erforderlich. Auch mündlich geforderte Änderungen haben vollständige Gültigkeit.
  • Veranstaltungen
    Der Auftraggeber hat für die Sicherheit der Techniker auf der gesamten Anlage zu sorgen. Die Zufahrt zum Veranstaltungsbereich muss jederzeit möglich sein.
    Bei Freiluftevents müssen die Bühne sowie der FOH-Platz (Technikplatz) wetterfest und sturmsicher sein. Während der gesamten Veranstaltung ist jedenfalls ein Zwischenlager für Verpackungsmaterial und Peripherie vom Auftraggeber bereitzustellen.
    3.1. Verpflegung – Essen und Getränke sind vom Auftraggeber für Personal und Techniker bereitzustellen.
    3.2. Unterbringung – Der Auftraggeber hat bei mehr als 1 tägiger Veranstaltung bzw. Anwesenheit auch für eine angemessene ordentliche Unterbringung inkl. Frühstück des/der Technikers zu sorgen.
    3.3. Werbematerialien – Dem Auftragsnehmer wird gestattet, in Absprache mit dem Veranstalter Werbematerial in Form von Bannern und Plakaten zu platzieren.
  • Diebstahl/Reparatur
    Im Falle von Diebstahl, Veruntreuung, Sachbeschädigung, Umwelteinfluss oder Vandalismus sowie unsachgemäßer Handhabung  jeglicher Art durch den Auftraggeber, nicht berechtigter Personen oder Dritter, ist der entstandene Schaden vom Auftraggeber innerhalb von 14 Tagen ausnahmslos zu ersetzen.
  • Haftung
    Alle überlassenen Geräte, zugehörige Verkabelung, Verpackungen und überlassenes Zubehör bleiben im Eigentum vom Auftragsnehmer. Beim Betrieb der überlassenen Geräte haftet der Auftraggeber für den gesamten Leistungszeitraum für Schäden durch unautorisierte Inbetriebnahme durch Dritte, Vandalismus, Witterung, Feuer und Diebstahl. Bei etwaigen Stromausfällen und dadurch entstehender Schaden bei Lasersystemen haftet der Auftraggeber für die Reparatur des Gerätes in vollem Umfang.
    Es besteht keine Haftung seitens des Auftragsnehmers, wenn dem Auftraggeber oder Dritten durch etwaige Störungen oder den Ausfall überlassener Geräte während der Vertragszeit ein mittelbarer oder unmittelbarer Schaden entsteht. Werden die eingesetzten Gerätschaften durch vom Auftragsnehmer zur Verfügung gestelltes Personal bedient, so gilt o.a. Haftungsausschluss auch
    gegenüber diesem Personenkreis. Auftretende Störungen oder Ausfälle werden soweit technisch möglich und wirtschaftlich vertretbar sofort behoben.
    Ansprüche des Auftraggebers auf Wandlung, Minderung oder Schadenersatz sind in diesem Fall ausdrücklich und einvernehmlich ausgeschlossen. So nicht anders vereinbart, trägt der Auftraggeber bei Nutzungsverträgen von mehr als einer Woche Laufzeit jegliches Verschleißrisiko durch normale Abnützung, insbesondere den Leuchtmittelverschleiß. Kaputte Leuchtmittel sind zu ersetzen, andernfalls werden die defekten Leuchtmittel in Rechnung gestellt. Beim Auftraggeber zerstörte oder abhanden gekommene Gegenstände werden ihm zum Neupreis in Rechnung gestellt. Für mitgeliefertes Zubehör und Verpackungen gelten dieselben Bedingungen.
    Für etwaige Stromausfälle und damit entstehende Schäden und Kosten für die Reparatur wird der Auftraggeber verantwortlich gemacht. Darum wird bei jedem KV besonders darauf hingewiesen.
    Für die Versicherung der Geräte ist der Auftraggeber verantwortlich.
    Der Auftraggeber ist verpflichtet, die zur Verfügung gestellten Unterlagen (Fotos, Logos, Musik, Videos etc.) auf eventuelle bestehende Urheber-, Kennzeichenrechte oder sonstige Rechte Dritter zu prüfen. Der Auftragsnehmer haftet nicht für eine Verletzung derartiger Rechte. Wird der Auftragsnehmer
    wegen einer solchen Rechtsverletzung geklagt, so hält der Kunde dem Auftragsnehmer schad- und klaglos und hat dem Auftragsnehmer sämtliche Nachteile zu ersetzen, die durch eine Inanspruchnahme Dritter entstehen.
    Soweit der Auftragsnehmer Verträge zur Durchführung einer Veranstaltung mit Dritten schließt, erfolgt ein solcher Vertragsabschluss im Namen und mit Vollmacht des Auftraggebers. Dies betrifft insbesondere die Anmietung von Räumen, den Abschluss von Verträgen im Gastronomiebereich sowie den Abschluss von Verträgen mit Künstlern und ähnliche Verträge.
  • Zahlung
    Der Auftragsnehmer behält sich vor, 25% der Auftragssumme bei Auftragserteilung als Vorauszahlung zu verrechnen. Bei längeren Leistungszeiträumen behält sich der Auftragsnehmer vor, Teilbetragsrechnungen auszustellen. Im Falle von Zahlungsverzögerungen ist der Auftragsnehmer berechtigt, die weitere Benutzung der überlassenen Geräte mit sofortiger Wirkung zu untersagen und ihre Leistungen auch im Rahmen bereits laufender Veranstaltungen unverzüglich einzustellen ohne für daraus resultierende Ansprüche Dritter an den Auftraggeber zu haften.
    Sofern keine abweichenden Vereinbarungen getroffen werden, sind die vom Auftragsnehmer gestellten Rechnungen prompt, bei Ausnahmen nach Vereinbarung 14 Tage nach Rechnungsausstellung zu zahlen.  Der Auftraggeber ist zum Ersatz von allfälligen Mahn- und Inkassospesen verpflichtet.
  • Anfahrtskosten – Besichtigung
    Der Auftragsnehmer behält sich vor, bei Besichtigung eines Veranstaltungsortes die Anfahrtsgebühr zu verrechnen je nach Entfernung bei nicht erfolgter Beauftragung.
    Für Anfahrt (Hin- und Retour) bis 50 km wird nichts verrechnet, von 51 bis 200 km wird eine Pauschale in Höhe von € 79,- und bei Anfahrt über 200 km eine Pauschale von € 159,- verrechnet. Gültig ist die Verrechnung dieser Anfahrts-Pauschale nur, wenn die Veranstaltung seitens des Auftraggebers trotz Bemühungen seitens des Auftragnehmers nicht beauftragt wird.
    Bei Beauftragung entfällt diese Pauschale und ist im Gesamtpreis inkludiert.
    Die Anfahrtspauschale wird spätestens 14 Tage nach Angebotsstellung ohne Beauftragung verrechnet.
  • Storno
  • Wird ein bereits schriftlich oder mündlich beauftragtes Angebot innerhalb 14 Tage vor Auftragsbeginn storniert, werden 25%, zwischen 13 und 2 Tagen 50% und unter 2 Tagen 75% der Gesamtauftragssumme eingehoben. Die Zurückhaltung von Zahlungen oder die Aufrechnung seitens des Auftraggebers wegen etwaiger Gegenansprüche ist unzulässig.
    Der Auftragnehmer behält sich vor, bei Storno 6 Monate bis 14 Tage vor Auftrag und bestehender Auftragsbestätigung eine Bearbeitungsgebühr von 10% der Gesamtsumme als Bearbeitungsgebühr zu verrechnen.
    Die Ansprüche vom Auftragsnehmer bestehen unabhängig vom wirtschaftlichen Erfolg der Veranstaltung. Im Falle vorzeitiger Beendigung des Leistungsvertrages auf Grund eines vom Auftraggeber zu vertretenden Verhaltens oder Ereignisses, ist der Auftragsnehmer berechtigt, das Leistungsentgelt für die gesamte ursprüngliche Vertragszeit zu berechnen.
    Weitergehende Schadensersatzansprüche vom Auftragsnehmer bleiben hiervon unberührt.
    Jegliche Kollaudierungen und sicherheitstechnische Bewilligungen sowie die Beistellung der erforderlichen Stromanschlüsse sind vom Auftraggeber zu veranlassen und gehen wie die Stromkosten zu seinen Lasten. Abgaben für etwaige Aufführungsrechte urheberrechtlich geschützter Werke (GEMA oder AKM) trägt der Auftraggeber.
    Für alle projektbezogene Unterlagen, wie Angebote, Konzepte, Zeichnungen und andere, behält sich der Auftragsnehmer das Eigentums- und Urheberrecht vor. Sie dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden.
  • Gerichtsstand
    Der Gerichtsstand für alle rechtlichen Angelegenheiten ist das Bezirksgericht Seekirchen am Wallersee

Durch die Beauftragung, schriftlich oder mündlich, erklärt sich der Auftraggeber mit den vorstehenden Bedingungen einverstanden.

info@lasershow-austria.at +43 664 75020716 5141 Moosdorf
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